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Google Analytics wird datenschutzkonform nach deutschem Recht

Die Nutzung von Google Analytics auf deutschen Webseiten war immer etwas problematisch, da Google die IP-Adressen der User mit speicherte. Nach Ansicht des Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix sind IP-Adressen ähnlich schützenswerte Daten wie z.B. Telefonnummern, an denen Menschen eindeutig identifiziert werden können.

Da Google Analytics die IP-Adressen nicht nur speicherte, sondern auch auf Servern in den USA speicherte, gab es hier immer wieder Diskussionsbedarf bei den Datenschutzbeauftragten.

Google hat hier nun nachgebessert: Bereits im Mai 2010 stellte Google ein OptOut AddOn vor mit dem sich Google Analytics deaktivieren lässt.

In Zusammenarbeit mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, hat Google die Übertragung der IP-Adressen der User nun abgeschaltet, sodass keine personenbezogenen Daten mehr gespeichert werden. Alternativ wird nun eine gekürzte Adresse übertragen, die allerdings keine Identifizierung mehr zulässt.

Das Reichweiten-Tracking (Tracking-Cookie) kann mittels Browser-AddOn deaktiviert werden kann, dieses AddOn steht für alle aktuellen Browser zur Verfügung.

Nun können also wieder alle Webseitenbetreiber bedenkenlos Google Analytics zum Besuchertracking verwenden.

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